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Mehrwertsteuererhöhung ab dem 01.01.2007
Im kommenden Jahr, ab dem 01.01.2007, wird die Mehrwertsteuer von zurzeit 16% auf 19%, also um 3%, erhöht! Danach gilt u. a. Folgendes zu beachten:
- Werden Teilleistungen erbracht, so kommt es für die Anwendung der Anhebung des Umsatzsteuersatzes nicht auf den Zeitpunkt der Gesamtleistung, sondern darauf an, wann die einzelnen Teilleistungen ausgeführt werden.
- Die Steuersatzerhöhung gilt auch bei Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen bereits vor In-Kraft-Treten.
- Beim Abschluss von Verträgen, deren Lieferung bzw. Leistung nach dem 31.12.2006 erfolgt, sollte beachtet werden, dass diese bereits mit 19 % Umsatzsteuer belastet sind. Gleichwohl sollte bei Abgabe von Angeboten, Kostenvoranschlägen und Preislisten auf den neuen Umsatzsteuersatz hingewiesen werden.